Der Ausschuss für Stadtentwicklung (StEA) hat am 13.05.2020 beschlossen: Harte Ausschlusskriterien wie z.B. Naturschutzgebiete, Gewässer, Verkehrsanlagen und Leitungstrassen, Wasserschutzzonen usw.Weiche Ausschlusskriterien wie z.B. 1000 m Abstandsflächen zu Wohngebieten, Flächen mit Waldbeständen, Flächen mit Abstand v. 350 m zu Gebäuden im