03/06/2023

Update: UWG will Windenergie in Bornheim kontrolliert, sicher und fair planen

Am 20.12.2022 gab es für die Bornheimer Fraktionen eine Informationsveranstaltung der Fachagentur „Windenergie an Land“ e.V. zur neuen Rechtslage durch die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG 2023.

Die Änderungen im EEG 2023 haben direkte Auswirkungen auf die Ausweisung von Windkraftkonzentrationszonen in Bornheim. Bis 01.02.2024 muss der Bornheimer Rat ausreichend Raum für Windenergie ausweisen. Andernfalls läuft die Gemeinde Gefahr die Kontrolle über die Standorte von Windkraftanlagen zu verlieren. Sind bis zum Stichtag keine ausreichend großen Flächen ausgewiesen, übernimmt die Bezirksregierung Köln die Planung. Und dies ohne weitere Beteiligung des Bornheimer Rates. Eine nachträgliche Ausweisung von Potenzialflächen für Windkraftanlagen ist nach dem 01.02.2024 ausgeschlossen. Es besteht also unmittelbarer Handlungsbedarf.

Bornheim braucht beide Potenzialflächen

In Bornheim sind laut Gutachten zwei Flächen für Windkraftanlagen geeignet. Sie liegen entlang des Ville-Rückens und im Rheintal. Die Unabhängige Wählergemeinschaft UWG fordert beide möglichen Flächen in der weiteren Planung zu berücksichtigen. Denn nach Ansicht der Fachleute ist Bornheim mit nur 2 % ausgewiesener Fläche für Windenergie nach der Novellierung des EEG 2023 nicht mehr ausreichend aufgestellt, um eine Übernahme der Planung durch die Bezirksregierung sicher auszuschließen.

Die Frage ist laut Bürgermeister Christoph Becker: „Wollen wir für Bornheim nur das Mindestnötige oder das maximal Mögliche erreichen?“

Diese Entscheidung wird schon bald fallen. Bereits am 16. März 2023 wird von der Verwaltung die Beschlussvorlage zur Ausweisung der Windkraftkonzentrationszonen in die Ausschüsse für Stadtentwicklung und Umwelt zur Beratung eingebracht und am 30.03.2023 im Rat der Stadt Bornheim beschlossen werden.

Für die UWG ist klar: Beide Bornheimer Potenzialflächen müssen berücksichtigt und in die Beratung zur politischen Entscheidung einbezogen werden.

Überragendes öffentliches Interesse steht über Einzelgesetzen

Verschiedene Gesetze, wie zum Beispiel Abstandsregelungen und Natur- und Artenschutz, sind durch die Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses am Ausbau erneuerbarer Energien deutlich abgeschwächt.

Die Bundesregierung hat mit der Regelung des EEG 2023 unter anderem folgende Neuerungen beschlossen: bis 2030 sollen 80% des Stroms aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Zuvor waren nur 60% geplant. Die optisch bedrängende Wirkung eines Windrades wird begrenzt, indem der Mindestabstand zu Bebauung der doppelten Höhe des Windrades entsprechen muss. Im Landschaftsschutz ist, außer bei besonders geschützten Natura 2000-Gebieten, keine Berücksichtigung mehr notwendig. Vogelschutzzonen im Nahbereich sind nur noch durch eine zu beantragende Ausnahmeregelung möglich. 

Sichere Planung nur durch Bornheimer Rat möglich

Nach alter Lesart der Gesetze hätte Bornheim noch mit einer der beiden Bornheimer Windkraftkonzentrationszonen gerade so eine Ausschlusswirkung erzielen können. Das hat sich durch das EEG 2023 deutlich geändert. „Ausschlusswirkung“ bedeutet, dass ausschließlich auf den bezeichneten Flächen Windkraftanlagen gebaut werden dürfen. Sind die ausgewiesenen Flächen jedoch zu klein und erzielen keine Ausschlusswirkung, verliert Bornheim die Kontrolle über mögliche Standorte.

Aus Sicht von Frank Roitzheim, dem umweltpolitischen Sprecher der UWG, ist es deshalb viel zu riskant, eine der beiden Bornheimer Windkraftkonzentrationszonen kategorisch aus der Beratung auszuschließen. Der Rat kann sich die Kontrolle über die Planung nur sichern, wenn mit den ausgewiesenen Potenzialflächen die Ausschlusswirkung sicher erzielt wird. Bereits im Frühjahr 2021 hatte sich die UWG als erste Partei klar positioniert: beide Flächen sollen ohne Vorbehalte gleichrangig behandelt, untersucht und bewertetet werden, zumal Bornheim Gewerbesteuereinnahmen aus dem Betrieb der Windenergieanlagen generieren wird.

UWG für faire Lastenverteilung und Gewinnbeteiligung

Erste Begehrlichkeiten wurden schon am Ende der Info-Veranstaltung am 20.12.2022 deutlich: einige politische Strömungen würden aufgrund der aufgeweichten Kriterien gerne die untere Potenzialfläche in der Rheinebene vergrößern und dafür die Flächen auf dem Villerücken ganz aus der Diskussion nehmen.

„Das ist unverantwortlich,“ meint Frank Roitzheim: „Damit würde nicht nur unser gemeinsames Ziel bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen in Frage gestellt, sondern sehenden Auges riskiert, dass 2024 die Bezirksregierung übernimmt. Schlimmstenfalls schafft Bornheim den Ausschluss nicht und dann könnte ein Wildwuchs von Windkraftanlagen auf uns zukommen.“

Andere brachten einen Planungsstopp ins Gespräch. Der einzige Vorteil so einer passiven Haltung wäre, dass der Schwarze Peter für Planungs-Entscheidungen später auf die Bezirksregierung geschoben werden könnte. So ein geplanter Kontrollverlust wird mit der UWG nicht machbar sein.

Dazu Frank Roitzheim: „Wir stehen im Wort und nehmen unsere Verantwortung gegenüber kommenden Generationen ernst. Wir möchten, dass sowohl auf dem Villerücken als auch im Rheintal Windräder gebaut werden. Nur die Anwohnerinnen und Anwohner im Rheintal zu belasten wäre eine einseitige und irrationale Bevorteilung der Villerücken-Anrainer, die die UWG nicht mittragen wird. Die Energiewende ist ein Projekt, zu dem alle einen Beitrag leisten müssen.“

Die UWG wird sich in den weiteren Verhandlungen mit den Betreibern von Windkraftanlagen dafür einsetzen, dass auch eine mögliche Gewinnbeteiligung der Bornheimer Bürgerinnen und Bürger im Rahmen von Bürgerwindrädern geprüft wird.

Haben Sie konkrete Ideen oder möchten sich in der Gestaltung unserer Stadt mit einbringen? Melden Sie sich unter kontakt@uwg-bornheim.de

Bild: Alle im Gutachten aufgeführten Potenzialflächen in Bornheim im Überblick; Quelle: ISU Immissionsschutz, Städtebau, Umweltplanung