03/06/2023

Teil-Rückzahlung von Elternbeiträgen beschlossen – Unfaire Verteilung der Beiträge von 35 zu 45 Std soll gelöst werden

Schon lange kritisiert die UWG die ungerechte Verteilung der Elternbeiträge in der Stadt. Bei der letzten Anpassung der Beitragssatzung im April 2020, waren zwei Punkte für die UWG nicht tolerabel, weshalb diese Satzung seitens der UWG als einzige Fraktion abgelehnt wurde:

  1. Die unfaire Verteilung der Beitragssätze von 35 Std. zu 45 Std., die bei ca. 30% mehr Betreuungsstunden 50% höhere Beitragssätze nach sich zieht
  2. Dass alle ElternbeitragszahlerInnen die Beiträge für finanziell schwache Familien subventionieren müssen

„Es geht dabei nicht darum, dass die finanziell schwachen Familien von den Elternbeiträgen befreit werden, sondern, wer diese Kosten zu tragen hat. Hier hat es sich die Stadt Bornheim lange Zeit einfach gemacht und diese Beiträge zu Lasten der übrigen BeitragszahlerInnen umgelegt, die zufälligerweise zu diesem Zeitpunkt auch einen KiTa-Platz in Anspruch genommen haben“, so Dirk König, familienpolitischer Sprecher der UWG.

Nach der Kommunalwahl 2020 hat die UWG mit der SPD beantragt, die Kosten dieser Familien aus dem Haushalt bereitzustellen, da es sich um eine finanzielle Unterstützung im Sinne des Sozialgesetzbuches handelt, wodurch diese Familien von den Beiträgen auf Antrag befreit werden können. Dies wurde für den Haushalt 2021/ 2022 in Höhe von 85.000 EUR von allen Fraktionen mitgetragen, sodass diese Haushaltsmittel nun auf die bereits bezahlten Beiträge verteilt und somit zurückgezahlt werden können.

Ziel muss es sein, dass diese Haushaltsmittel sich auch in einer zukünftigen Beitragssatzung widerspiegeln und nicht alljährliche pauschale Aufstellungen seitens der Verwaltung eingebracht werden müssen.

Dies führt im konkreten Fall dazu, dass die BeitragszahlerInnen eine pauschalisierte Erstattung von Elternbeiträgen erhalten, die nichts mit den bisherigen gestaffelten und getätigten Zahlungen nach dem Familienbruttoeinkommen zu tun haben, weshalb die UWG dieser Regelung nicht zugestimmt hat.

Es wäre ein Einfaches gewesen, eine Erstattung im Verhältnis zu den bisher getätigten Zahlungen durchzuführen.

Trotzdem können sich die BeitragszahlerInnen freuen: Die Stadt überweist zwischen 62,92 € und 160,65 € je nach Umfang der Betreuung und einer möglichen Geschwisterermäßigung.

Eine gute Nachricht wurde im Rahmen der Sitzung vom Leiter des Jugendamts Herrn Azrak in Aussicht gestellt. In der Sitzung des JHA am 4. Mai 2022 soll die nicht nachvollziehbare Verteilung der Beitragssätze von 35 Std. zu 45 Std., die bei ca. 30% mehr Betreuungsstunden 50% höhere Beitragssätze nach sich zieht, angepasst werden. Dazu wird es Zeit, insbesondere da Familien häufig nicht den für sie passenden Betreuungsumfang wählen können, sondern froh sind, überhaupt einen Platz zu bekommen.

Die UWG wird sich weiterhin für faire und transparente Beiträge einsetzen!

Haben Sie konkrete Ideen oder möchten sich in der Gestaltung unserer Stadt mit einbringen? Melden Sie sich unter kontakt@uwg-bornheim.de