
Auf einer CDU-Veranstaltung am 17 Aug. 2021 gab es einen Vortrag der REA (Windanlagenplaner) und einen des LSV (Landschaftsschutzverein Vorgebirge) zu der Ausweisung von (Wind-)Konzentrationszonen auf dem Bornheimer Stadtgebiet.
Wie Sie vielleicht verfolgt haben, sollen laut gängigen Vorschlägen zwei Prozent des Stadtgebiets als Windenergiezone ausgewiesen werden, da ansonsten ein Wildbau von Windkraftanlagen im gesamten Stadtgebiet droht.
Im ersten Teil stellte die REA Ihre Planung zu den Windrädern mit einer Rotorspitzenhöhe von 250 m im Tal zwischen Sechtem und Hersel und von 150m auf dem Villerücken vor. Die geringere Höhe auf dem Villerücken resultiert aus der Tiefflugzone des Flughafens Nörvenich. Eine Höhenbegrenzung im Tal ist nach Aussagen rechtlich nicht zulässig.
Im zweiten Teil stellte der LSV in seinem Vortrag dar, dass der „gesunde Menschverstand“ schon dafürspricht, auf keinen Fall Windräder auf dem Villenrücken, sondern ausschließlich im Tal einzuplanen, da die dort lebenden Menschen bereits durch Autobahn und Gewerbe sowie den Blick auf die Industrie von Wesseling vorgeschädigt seien.
Es stellt sich für die UWG an dieser Stelle die Frage: Sind Bornheimer BürgerInnen die in den Rheinorten wohnen, die täglich mit Lärm, Staus und Abgasen und mit dem Blick auf die Wesselinger Industrie „vorgeschädigt sind“, Menschen 2.Klasse? Lieber LSV: Die Rheinebene eignet sich hervorragend, um nach Feierabend noch schnell eine Runde durch die Felder oder am Rhein zu drehen und sich vom Alltag zu entspannen.
Wir benötigen zum Erreichen der Klimaziele erneuerbare Energieerzeugung. Dazu gehören selbstverständlich auch Windkraftanlagen. Die UWG steht uneingeschränkt für den Schutz von Menschen und Natur, unabhängig, ob im Tal oder auf dem Villerücken.
Zum jetzigen Zeitpunkt, da noch gar nicht feststeht welche Flächen nach den umfassenden rechtlichen Prüfungen (Bürgereingaben, naturschutzrechtliche Prüfungen, etc.) am Schluss zur Diskussion stehen, bringen einseitige Festlegungen für das Tal oder den Villerücken in der Sache nichts. Diese dienen ausschließlich der Verunsicherung der Bevölkerung oder sind dem Bundestagswahlkampf geschuldet.
Die UWG, wie auch zum Glück genügend andere Bornheimer Fraktionen im Rat, verfolgen zum jetzigen Zeitpunkt ausschließlich das Ziel der Rechtssicherheit der Windenergiezone. Nur durch Rechtssicherheit garantieren wir einen Wildbau in der Bornheimer Landschaft auszuschließen.
Der Standort muss selbstverständlich diskutiert und zum Wohle aller BornheimerInnen und der Natur beschlossen werden. Aber bitte erst dann, wenn wir wissen worüber wir überhaupt diskutieren.
Weitere Informationen zum aktuellen Sachstand finden Sie auf bornheim.de/windenergie
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