03/06/2023

Idee der UWG generiert Mehreinnahmen – Gewerbesteuersplitting ab 2021 in Bornheim

Schon bei den letzten Haushaltsberatungen hatte die UWG beantragt, zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen von in Bornheim tätigen Firmen, die keine Betriebsstätte im Stadtgebiet haben, zu erhalten.

Stefan Montenarh, selbsständiger Elektrotechnikermeister und stv. Fraktionsvorsitzender der UWG, dessen Firma selbst vom Gewerbesteuersplitting betroffen war, berichtete über seine Erfahrungen mit der Stadt Bonn und regte an, dieses Verfahren auch für die Stadt Bornheim zu übernehmen.

Konkret geht um Unternehmen, die in Bornheim mehr als 6 Monate tätig sind und hier keine Betriebsstätte unterhalten. Diese führen von dem in Bornheim erzielten Umsatz ab sofort Gewerbesteuer anteilig an die Stadt Bornheim ab. Nach einer Meldung an das Finanzamt wird anhand eines Zerlegungsbescheides festgestellt, wieviel von der gesamten Gewerbesteuer an die Kommune oder Stadt, zu der der Betriebssitz gehört, entfällt und wie groß der Gewerbesteueranteil für die Stadt Bornheim ist.

Durch die anstehenden großen Neubaugebiete z. B. in Roisdorf, Sechtem und Merten, oder die städtischen Maßnahmen an Schulen, z. B. der Europaschule in Bornheim oder dem Neubau der Heinrich-Böll-Gesamtschule in Merten, wo es insgesamt um Investitionen im 3-stelligen Millionenbereich geht, erwartet die UWG für die Stadt Bornheim durch das Gewerbesteuersplitting Mehreinnahmen in Millionenhöhe. Da diese Praxis in anderen Städten bereits praktiziert wird, hat die Stadt Bornheim in der Vergangenheit sicherlich alleine dadurch ein Minus bei den Gewerbesteuereinnahmen von Bornheimer Unternehmen zu verzeichnen. Stefan Montenarh meint dazu: „Ich halte es für grob fahrlässig, von dieser steuerlichen Möglichkeit keinen Gebrauch zu machen und auf eine anteilige Gewerbesteuer von nicht in Bornheim ansässigen Firmen zu verzichten.“

Das Beste kommt jedoch zum Schluss: Das wird die erste Steuer sein, die keinen Bornheimer Bürger belastet.