Für die letzte Sitzung des Rates vor den Ferien hatten die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke einen gemeinsamen Resolutionsantrag zum Erhalt der kommunalen Handlungsfähigkeit eingebracht.
Die genannten Antragsteller fordern wie die Verwaltung in der dazugehörenden Vorlage die seit längerem zugesagte Änderung der Kostenerstattung für die Geflüchtetenversorgung (bisher tragen die Kommunen 70 %). Allerdings scheinen SPD und Grünen vergessen zu haben, dass unter der von ihnen bis Mai 2017 geführten Landesregierung die Belastungen für die Kommunen noch höher waren! Ferner verlangen Verwaltung und Antragsteller u.a. auch die Umsetzung der bereits zugesagten Altschuldenlösung. Das veranlasste die finanzpolitische Sprecherin der UWG/Forum, Else Feldenkirchen, zu fragen, ob die SPD bei diesem Thema kein schlechtes Gewissen bekommen hätte. Schließlich habe sie 1982 durch die Kürzung der Mittel aus dem Steuerverbund von 28,5 % auf 23 % die finanzielle Talfahrt der NRW-Kommunen verursacht. Zudem habe die SPD einige Jahre später noch das NKF (Neues Kommunale Finanzmanagement) eingeführt, durch das im Laufe der Jahre der größte Teil der NRW-Kommunen in die Haushaltssicherung geraten sei.
Das damalige Fehlverhalten der SPD war für die UWG jedoch kein Grund, den gemeinsamen Antrag der drei Fraktionen abzulehnen. Im Gegenteil, E.Feldenkirchen betonte die Wichtigkeit der finanziellen Handlungsfähigkeit der Kommunen und erklärte, die UWG unterstütze den Antrag und forderte gleichzeitig weitere finanzielle Mittel für die Kommunen, damit diese nicht immer tiefer in die Verschuldung gerieten. „Bei der Abstimmung hat sich trotz der guten Zusammenarbeit mit CDU und FDP gezeigt, wie wichtig Unabhängigkeit von Parteivorgaben bei politischen Entscheidungen ist“, erklärte E. Feldenkirchen abschließend.