
Der Ausschuss für Stadtentwicklung (StEA) hat am 13.05.2020 beschlossen:
- Harte Ausschlusskriterien wie z.B. Naturschutzgebiete, Gewässer, Verkehrsanlagen und Leitungstrassen, Wasserschutzzonen usw.
Weiche Ausschlusskriterien wie z.B. 1000 m Abstandsflächen zu Wohngebieten, Flächen mit Waldbeständen, Flächen mit Abstand v. 350 m zu Gebäuden im Außenbereich usw. - Der StEA beauftragt die Verwaltung, im Verfahren zu prüfen, inwieweit die Flächen zum Schutz der Flugsicherheit in der Umgebung von Flugplätzen als Ausschlusskriterium zu berücksichtigen sind.
- Die Flächen des Landschaftsschutzgebietes nicht als weiches Tabukriterium einzustufen, sondern die Potenzialflächen, die nach Ansicht der Stadt Bornheim (Vorlage 017/2020-7 Seite 2 von 3) einen besonderen Schutz genießen sollen, im Zuge der Abwägung gesondert zu betrachten.
- Die Verwaltung zu beauftragen, auf Grundlage des Ergebnisses der Potenzialflächenanalyse und des Beschlusses über die Ausschlusskriterien die Eignungsflächen für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vorzubereiten.
Leider fand nach Meinung UWG/Forum ein wichtiges Kriterium keine Berücksichtigung. Die Wortmeldung eines Ratsmitgliedes zu diesem Punkt wurde lediglich zur Kenntnis genommen. Daher hat UWG/Forum zur nächsten Sitzung des StEA am 17.06 2020 beantragt, für die Offenlegung eine Video-Illustration für alle Gebiete zu erstellen, die derzeit als Potenzialfläche ausgewiesen sind. Heinz Müller erklärt dazu: „Für die Bevölkerung und für die Politik ist es wichtig zu sehen, wie sich 250 m hohe Windräder in der Vorgebirgsebene zwischen Sechtem, Rheinorten und Bornheim sowie 150 m hohe Windräder auf dem Villerücken zwischen Waldorf und Merten ins Stadt- und Landschaftsbild einfügen“.