03/06/2023

Infos zu Konzentrationszonen für Windräder in Bornheim

Der Ausschuss für Stadtentwicklung (StEA) hat am 13.05.2020 beschlossen:

  1. Harte Ausschlusskriterien wie z.B. Naturschutzgebiete, Gewässer, Verkehrsanlagen und Leitungstrassen, Wasserschutzzonen usw.
    Weiche Ausschlusskriterien wie z.B. 1000 m Abstandsflächen zu Wohngebieten, Flächen mit Waldbeständen, Flächen mit Abstand v. 350 m zu Gebäuden im Außenbereich usw.
  2. Der StEA beauftragt die Verwaltung, im Verfahren zu prüfen, inwieweit die Flächen zum Schutz der Flugsicherheit in der Umgebung von Flugplätzen als Ausschlusskriterium zu berücksichtigen sind.
  3. Die Flächen des Landschaftsschutzgebietes nicht als weiches Tabukriterium einzustufen, sondern die Potenzialflächen, die nach Ansicht der Stadt Bornheim (Vorlage 017/2020-7 Seite 2 von 3) einen besonderen Schutz genießen sollen, im Zuge der Abwägung gesondert zu betrachten.
  4. Die Verwaltung zu beauftragen, auf Grundlage des Ergebnisses der Potenzialflächenanalyse und des Beschlusses über die Ausschlusskriterien die Eignungsflächen für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vorzubereiten.

Leider fand nach Meinung UWG/Forum ein wichtiges Kriterium keine Berücksichtigung. Die Wortmeldung eines Ratsmitgliedes zu diesem Punkt wurde lediglich zur Kenntnis genommen. Daher hat UWG/Forum zur nächsten Sitzung des StEA am 17.06 2020 beantragt, für die Offenlegung eine Video-Illustration für alle Gebiete zu erstellen, die derzeit als Potenzialfläche ausgewiesen sind. Heinz Müller erklärt dazu: „Für die Bevölkerung und für die Politik ist es wichtig zu sehen, wie sich 250 m hohe Windräder in der Vorgebirgsebene zwischen Sechtem, Rheinorten und Bornheim sowie 150 m hohe Windräder auf dem Villerücken zwischen Waldorf und Merten ins Stadt- und Landschaftsbild einfügen“.